Deutschland

Raser können Mörder sein

Nicht jeder rücksichtslose Raser, der einen Menschen auf dem Gewissen hat, kann als Mörder verurteilt werden. So einfach ist die Rechtslage nicht, betont der BGH. Er hat das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben.

Karlsruhe/Berlin (dpa) – Können Raser Mörder sein? Sie können. Jeder einzelne Fall muss aber sorgfältig geprüft werden – eine «rote Linie» gibt es vom Bundesgerichtshof (BGH) nicht. So hob er das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen in Berlin am Donnerstag wegen Rechtsfehlern auf (Aktenzeichen: 4 StR 399/17). Das könnte zu milderen Strafen führen. Teilweise hob der BGH zugleich ein Urteil gegen einen Frankfurter Raser auf, was zu einer härteren Bestrafung führen könnte (4 StR 158/17).

01.03.2018, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Beate Sost-Scheible, Vorsitzende des vierten Strafsenats beim Bundesgerichtshof (BGH), verkündet das Urteil über das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser. Das Berliner Landgericht hat zwei Männer nach einem illegalen Autorennen zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen haben die beiden Revision eingelegt. Der BGH hat das Mordurteil aufgehoben.

Wie war das Berliner Mordurteil begründet?

Das Berliner Landgericht geht davon aus, dass die damals 24 und 26 Jahre alten Männer bei dem illegalen Wettrennen «mit bedingtem Vorsatz» handelten und den Tod anderer billigend in Kauf nahmen: «Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes.» Als Mordwerkzeug dienten demnach ihre bei dem hohen Tempo unkontrollierbaren PS-starken Wagen. Niedrige Beweggründe konnte allerdings auch die Kammer «nicht mit letzter Sicherheit bejahen».

Was rügt der BGH?

Der BGH vermisst beim Landgerichtsurteil Belege für einen Tötungsvorsatz – dieser ist Voraussetzung für ein Mordurteil. Das Landgericht unterstellt den Vorsatz spätestens dann, als die Männer in die Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße einfuhren, wo das Auto des Älteren mit dem Geländewagen des Unfallopfers kollidierte. Genau für diesen Zeitpunkt hat das Landgericht allerdings auch festgestellt, dass die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern; sie seien «absolut unfähig gewesen, noch zu reagieren». Da war die todbringende Handlung schon im Gange. Zu spät also für einen Vorsatz.

Was moniert der BGH noch?

Die Raser haben nicht nur andere, sondern auch sich selbst gefährdet. Der BGH vermisst Ausführungen zur Frage, «ob eine etwaige Eigengefährdung der Angeklagten im Falle eines Unfalls gegen das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes sprechen könnte». Die Annahme des Gerichts, wonach sich die Angeklagten in ihren tonnenschweren, stark beschleunigenden und mit umfassender Sicherheitstechnik ausgestatteten Fahrzeugen («wie in einem Panzer oder in einer Burg») absolut sicher gefühlt hätten, sei nicht in erforderlicher Weise belegt.

Wie ist das mit der Mittäterschaft?

Das Landgericht hat eine Mittäterschaft angenommen, weil beide Raser am illegalen Rennen beteiligt waren. Doch nur der Wagen des Älteren kollidierte mit dem Geländewagen des Unfallopfers. Laut BGH ergibt sich aus dem Urteil nicht, dass sie ein gemeinsames Tötungsdelikt begangen haben: «Dafür wäre erforderlich, dass die Angeklagten einen auf die Tötung eines anderen Menschen gerichteten gemeinsamen Tatentschluss gefasst und diesen gemeinschaftlich (arbeitsteilig) ausgeführt hätten.» Die Verabredung zum illegalen Straßenrennen reiche nicht für die Annahme eines mittäterschaftlichen Tötungsdelikts.

Was ist die Folge im Berliner Fall?

Die Täter können auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Werden in einer neuen Verhandlung keine neuen Mord-Feststellungen getroffen, bliebe eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung – mit dem Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Ist das nun ein Freibrief für alle Raser?

Nein, Raser könnten auch weiterhin hart bestraft werden, speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen. Seit Oktober gibt es im Strafgesetzbuch den Paragrafen 315d: Danach können illegale Autorennen als Verbrechen eingestuft werden, auf das bis zu zehn Jahre Haft stehen. Der neue Paragraf wurde nach dem Berliner Fall eingeführt – er kann auf ihn aber nicht angewandt werden. Verkehrsrechtspezialist Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein (DAV) betont: Die Möglichkeit, einen Raser wegen Mordes zu bestrafen, bleibt grundsätzlich bestehen. Offen ist, wie der Fall des jungen Frankfurter Rasers ausgeht, über den der BGH ebenfalls entschieden hat: Die höchsten deutschen Strafrichter gaben der Revision der Staatsanwaltschaft statt – die hatte in dem Fall auf vorsätzliche Tötung plädiert.

Was sind die Gründe für die teilweise Aufhebung des Frankfurter Falls?

Der BGH rügte einen Fehler in der Beweiswürdigung. Das Landgericht hatte bei der Prüfung des Vorsatzes darauf verwiesen, dass der Angeklagte nicht angeschnallt war und «zwangsläufig» auch seinen eigenen Tod billigend in Kauf genommen hätte. Der BGH betont hingegen: Wer den Tod eines anderen in Kauf nehme, nehme nicht zwangsläufig auch den eigenen Tod in Kauf. Wie es am Ende für den Raser ausgeht, ist jedoch offen: Denn auch der Angeklagte war teils mit seiner Revision erfolgreich: Der BGH erkannte einen Rechtsfehler bei der Strafzumessung, der sich zu seinem Nachteil ausgewirkt haben könnte.

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