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Ministerium: Mehrwegangebotspflicht läuft schleppend an

Die Mehrwegangebotspflicht hat sich in Hessen auch drei Monate nach dem Inkrafttreten noch längst nicht überall durchgesetzt. Vom hessischen Umweltministerium hieß es, die Umsetzung der Vorschriften stelle für das Gastgewerbe und den Handel «eine erhebliche Herausforderung dar». Die Regelung gilt seit 1. Januar. Gastronomiebetriebe und Supermärkte, die Essen und Getränke zum Mitnehmen in Plastikbehältern verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten.

Ministerium und der Gastronomieverband Dehoga hätten vorab bereits ein Merkblatt erarbeitet und in mehreren Veranstaltungen vorgestellt. «Das Gastgewerbe wurde also zunächst proaktiv informiert und hat Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt bekommen», so das Ministerium. Ziel müsse es jetzt sein, «die geltenden Regelungen zügig und flächendeckend umzusetzen».

Derzeit sei die Pflicht, auch Mehrweg anbieten zu müssen, auf Geschäfte beschränkt, die Einweg-Getränkebecher oder Essensbehälter aus Plastik verkaufen. Aus Sicht des Ministeriums sollte geprüft werden, Mehrwegalternativen auch für andere Materialien zur Pflicht zu machen, damit nicht auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien wie Pappe ausgewichen werde.

Der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Dehoga Hessen, Oliver Kasties, sprach von «Ecken und Kanten» bei der Umsetzung vor Ort in Restaurants, Cafés und Bistros. Auch die Nachfrage nach Mehrwegbehältern seitens der Gäste sei bisher überschaubar. Trotzdem sehe man «große Chancen mittelfristig, dass man komplett Einweg verbannt».

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