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Gericht kassiert Auflagen für Protestcamp gegen Rüstungsmesse

Eine Rüstungsmesse ruft erwartungsgemäß auch Proteste hervor. Ein Gericht hat die Position der Gegner gestärkt, die mit ihrem Camp nun näher an die Messe ranrücken und auch über Nacht bleiben dürfen.

Eine Initiative von Militärgegnern hat sich mit einem Eilantrag für ein geplantes Protestcamp gegen eine anstehende internationale maritime Rüstungsmesse in Rostock weitgehend durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Schwerin setzte am Donnerstag per Beschluss mehrere Auflagen der Stadt Rostock außer Kraft. Damit kann das geplante Camp näher als verfügt an dem Messestandort aufgebaut und die Zelte auch zur Übernachtung genutzt werden.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Auflagen der Stadtverwaltung auf eine Verhinderung der angemeldeten Versammlung hinausgelaufen wären. «Das Gericht konnte nicht feststellen, dass eine versammlungsrechtlich beachtliche Gefahrenlage derart weitreichende Einschränkungen rechtfertigen könnte», hieß es in einer Mitteilung. Gegen den Beschluss sei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich, was die Beteiligten aber nach eigener Aussage nicht beabsichtigten.

Die Proteste richten sich gegen die nach eigenen Angaben weltgrößte Fachmesse für die Unterwasserverteidigungsindustrie «Undersea Defense Technology» (UDT), die vom 9. bis 11. Mai in der Rostocker Hansemesse stattfindet. 2022 war Rotterdam Ausrichter. Es werden 1500 Besucher aus aller Welt und etwa 70 Aussteller aus der Rüstungsindustrie erwartet, dazu gehören auch deutsche Firmen wie Rheinmetall, Atlas Elektronik und Thyssenkrupp Marine Systems.

Die Initiative «UDT entwaffnen» hatte die Auflagen der Stadt als Verbotsverfügung gewertet und von «willkürlicher Schikane» gesprochen. Die UDT-Gegner wollten das Zeltcamp von Freitag an für eine Woche vis-à-vis vor der Messehalle aufbauen, um nach eigenen Angaben «der maritimen Kriegsvorbereitung ein Konzept friedlicher Konfliktlösungen entgegenzustellen».

Zwar darf die Versammlung auch nach der Gerichtsentscheidung nicht an den ursprünglich von den Veranstaltern gewünschten Ort ziehen, die Fläche wurde ausgeweitet und näher an den Messeort gelegt. «Hiermit werde das Anliegen der Veranstalter der Versammlung, auf die Adressaten ihres Protests akustisch und optisch kommunikativ einwirken zu können, unter Wahrung der Sicherheitsinteressen der Messe ermöglicht», argumentierte das Gericht.

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