Karlsruhe (dpa) – Am Bundesgerichtshof (BGH) geht es am Dienstag (9.00 Uhr) gleich in drei Fällen um Urlaubspläne, die wegen der Corona-Pandemie geplatzt sind. Die Kläger und Klägerinnen waren von einer gebuchten Kreuzfahrt oder Pauschalreise zurückgetreten. Die Frage ist jeweils, ob sie zur kostenfreien Stornierung berechtigt waren oder dem Veranstalter ein Teil des Reisepreises zusteht.
Laut Gesetz muss der Kunde nur dann keine Stornogebühren zahlen, wenn «außergewöhnliche Umstände» die Reise «erheblich beeinträchtigen». Die Karlsruher Richter haben grundsätzlich zu klären, bei welchen der vielen Reiserücktritte wegen Corona diese Voraussetzung erfüllt war. Ob sie schon eine Entscheidung verkünden, ist offen. In einem ersten Corona-Reiserechtsfall hatte der Senat Anfang August den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. (Az. X ZR 66/21 u.a.)