Berlin (dpa) – Die Geschichte des berühmten Hotels Adlon am Brandenburger Tor beschäftigt am Donnerstag (12.00 Uhr) das Verwaltungsgericht Berlin. Die Familie Adlon fordert vom Land Berlin die Rückübertragung von Grundstück und Hotel. Hintergrund ist die Enteignung der Immobilie im Familienbesitz kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses. Das Gericht geht von einem regen Interesse an dem Prozess aus und verhandelt im großen Plenarsaal. Nach Angaben einer Sprecherin könnte das Urteil noch am selben Tag gesprochen werden.
Einen ersten Antrag auf Rückübertragung der Adlon-Erben hatte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 abgelehnt. Die Kläger sehen jedoch neue Beweise dafür, dass sie selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden sind, und haben 2019 beantragt, das Verfahren wieder aufzugreifen. Die Adlons seien «faktisch enteignet» worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, wird argumentiert.
Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Mitten im Kalten Krieg kaufte Kempinski den Erben die Namensrechte ab, mehr als 30 Jahre vor dem Mauerfall. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.
Finanziert wurde dies über einen Fonds des Immobilienunternehmers Anno August Jagdfeld. Mehr als 400 Millionen Euro kostete das Projekt, Eigentümer sind 4000 Anleger. Durch den Prozess werde sich an den Eigentumsverhältnissen des Adlons nichts ändern, betonte der Sprecher der Jagdfeld-Gruppe, Christian Plöger, im Vorfeld. Eine Rückübertragung der Immobilie komme nicht in Betracht, sondern allenfalls nur eine finanzielle Entschädigung durch den Staat.