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Liechtenstein
Europa
Demokratische Erbmonarchie
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Das Land bedeckt eine Fläche von 160 Quadratkilometern. Es misst an seiner längsten Stelle 24,56 km und an seiner breitesten 12,36 km. Liechtenstein grenzt auf 41,1 km an die Schweiz. 27,1 km der Grenzlänge entfallen auf den Kanton St. Gallen und 14 km auf den Kanton Graubünden. Die Staatsgrenze mit der Republik Österreich (Vorarlberg) beträgt 34,9 km. Größter Ort des Fürstentums nach Einwohnern ist Schaan. Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Grauspitz mit einer Höhe von 2599 m. Der tiefste Punkt ist das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m.Der einzige natürlich entstandene See in Liechtenstein ist das Gampriner Seele, das erst 1927 durch eine Überschwemmung des Rheins mit gewaltiger Erosion gebildet wurde.
Fakten
• Amtssprache: Deutsch
• Hauptstadt: Vaduz
• Fläche 160 km²
• Einwohnerzahl: 35.446 (30. Juni 2008)
• Bevölkerungsdichte 219 Einwohner pro km²
• Regierungschef: Klaus Tschütscher
• Währung: Schweizer Franken
• Nationalhymne: Oben am jungen Rhein
• Nationalfeiertag: 15. August
• Unabhängigkeit: 1806
(vorher Heiliges Römisches Reich deutscher Nation)
• Staatsform: Konstitutionelle Erbmonarchie auf einer demokratisch-parlamentarischer Grundlage
• Staatsoberhaupt: Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
• Amtsausübender Stellvertreter: Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein
• Religion und Kirche: Liechtenstein ist ein christlich geprägtes Land, in einer Umfrage im Juni 2003 gaben 75,7 Prozent der in- und ausländischen Bewohner ihre Religion mit römisch-katholisch an, 7,0 Prozent waren evangelisch, 4,2 Prozent gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an und 10,9 Prozent machten keine Angaben.
Bis 1997 gehörte Liechtenstein zum Bistum Chur. Das Erzbistum Vaduz wurde am 2. Dezember 1997 von Papst Johannes Paul II. errichtet. Dies führte zu einem deutlichen Aufblühen des kirchlichen Lebens im Land. Erzbischof Haas gilt als konservativer Oberhirte. Als Gegenpol entstand der „Verein für eine offene Kirche“. Die römisch-katholische Kirche ist gem. Art. 37 II der Landesverfassung Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates. Die Trennung von Kirche und Staat wird in heutiger Zeit allerdings angestrebt.
Klima: Das Klima des Landes kann trotz der Gebirgslage als relativ mild bezeichnet werden. Es wird stark durch die Einwirkung des Föhns (warmer, trockener Fallwind) geprägt, wodurch die Vegetationszeit im Frühling und im Herbst verlängert wird. Die Messungen der jährlichen Niederschlagsmengen ergeben im Schnitt rund 900 bis 1200 Millimeter. Im direkten Alpengebiet dagegen liegen die Niederschläge oft bei bis zu 1900 Millimeter. Im Winter sinkt das Thermometer selten unter minus 15 Grad, während im Sommer die mittleren Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad schwanken.
• Wohnbevölkerung: Etwa zwei Drittel der Einwohner sind gebürtige Liechtensteiner (65,8 Prozent); ein Fünftel (20,1 Prozent) der Wohnbevölkerung kommt aus dem übrigen deutschen Sprachraum (10,8 Prozent aus der Schweiz, 5,9 Prozent aus Österreich und 3,4 Prozent aus Deutschland), gefolgt von jeweils 3,3 Prozent aus Italien und Einwohnern des früheren Jugoslawien, 2,6 Prozent sind Türken und 4,8 Prozent kommen aus anderen Staaten.
• Politisches System: Liechtenstein definiert sich nach ihrer Verfassung als „konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage“. Die demokratisch-parlamentarische Grundlage ergibt sich aus der vom Volk gewählten und abwählbaren Legislativen und der direkt-demokratischen Möglichkeiten des Volkes, sich direkt im Politalltag einzubinden. Die Staatsgewalt ist nach Art.2 der Verfassung „...im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeübt.“ Der Landesfürst kann als Staatsoberhaupt den Landtag auflösen, schliessen und vertagen, die Volkswahl der Parlamentsmitglieder obliegt einer Angelobung des Fürsten, die Staatsregierung wird auf Vorschlag des Landtages durch den Fürsten ernannt und er kann durch die Sanktionsrechte vom Parlament und vom Volk beschlossene Gesetze widerrufen. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 der Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.
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