Die letzte Phase des Lebens
30.04.2012
Probleme und Chancen der Patientenverfügung aus der Sicht eines Juristen
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Die meisten älteren Menschen meiden die konkrete Auseinandersetzung mit dem Tod. Die wenigsten lassen sich beraten. Diejenigen, die sich beraten lassen, möchten die Formalitäten so schnell wie möglich hinter sich bringen.

Eine Patientenverfügung braucht jedoch eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema. „Dazu sind Präzision und der Wille, sich auch mit den unangenehmen Themen auseinanderzusetzen unbedingt notwendig", erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Kreuzer & Mingers aus Jülich.
„Die meisten bestehenden Patientenverfügungen führen in der Praxis zu Problemen", führt Mingers weiter aus. „Diese sind bei weitem zu allgemein gehalten, damit zu unbestimmt und zu wenig individualisiert", berichtet Mingers. „Daher wäre es für die Praxis empfehlenswert, wenn ganz konkrete, individuelle Eigenarten in die Patientenverfügung aufgenommen werden würden, als eine Art Bedienungsanleitung für den Patienten", rät Rechtsanwalt Mingers.
Die katholische Kirche ist kategorisch gegen eine „Selbstjustiz am Krankenbett". Sie sieht die Rolle der Angehörigen auch mit Patientenverfügung im Sterbeprozess äußerst kritisch. Maßgeblich sei absolut der Wille des Patienten und nicht das was Angehörigen glauben zu wissen, so Vertreter der Kirche.
„Derartige Haltungen machen natürlich den Ärzten und dem Pflegepersonal zusätzlich noch das Leben schwer", so Rechtsanwalt Mingers. Die meisten in Umlauf befindlichen Patientenverfügungen sind unzureichend oder zu pauschal. „Um so mehr empfiehlt es sich, sich mit ausreichender Zeit mit dem Thema Patientenverfügung und Sterben auseinanderzusetzen", rät der Jülicher Anwalt.

Mit der Patientenverfügung wird die Art von medizinischen Behandlungen für den Fall einer schweren Erkrankung festgelegt. Ob dies Pflicht sein soll oder freiwillig, ist immer wieder Thema politischer Debatten.
Eine Patientenverfügung braucht jedoch eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema. „Dazu sind Präzision und der Wille, sich auch mit den unangenehmen Themen auseinanderzusetzen unbedingt notwendig", erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Kreuzer & Mingers aus Jülich.
„Die meisten bestehenden Patientenverfügungen führen in der Praxis zu Problemen", führt Mingers weiter aus. „Diese sind bei weitem zu allgemein gehalten, damit zu unbestimmt und zu wenig individualisiert", berichtet Mingers. „Daher wäre es für die Praxis empfehlenswert, wenn ganz konkrete, individuelle Eigenarten in die Patientenverfügung aufgenommen werden würden, als eine Art Bedienungsanleitung für den Patienten", rät Rechtsanwalt Mingers.
Die katholische Kirche ist kategorisch gegen eine „Selbstjustiz am Krankenbett". Sie sieht die Rolle der Angehörigen auch mit Patientenverfügung im Sterbeprozess äußerst kritisch. Maßgeblich sei absolut der Wille des Patienten und nicht das was Angehörigen glauben zu wissen, so Vertreter der Kirche.
„Derartige Haltungen machen natürlich den Ärzten und dem Pflegepersonal zusätzlich noch das Leben schwer", so Rechtsanwalt Mingers. Die meisten in Umlauf befindlichen Patientenverfügungen sind unzureichend oder zu pauschal. „Um so mehr empfiehlt es sich, sich mit ausreichender Zeit mit dem Thema Patientenverfügung und Sterben auseinanderzusetzen", rät der Jülicher Anwalt.
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