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200 Meter freier Fall

Luxemburg
25.03.2012
Von unserem dpa-Korrespondenten und Europe Online    auf Facebook posten  Auf Twitter posten  
Ende des Luxair-Prozesses naht - Sieben Männer vor Gericht
20 Menschen starben, als 2002 in Luxemburg ein Flugzeug abstürzte. Seit Oktober wird der Fall juristisch aufgearbeitet - am Dienstag erwarten die sieben Angeklagten das Urteil.
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Luxemburg (dpa) - Der Absturz eines Luxair-Flugzeugs mit 20 Toten aus dem Jahr 2002 beschäftigt seit Oktober ein Luxemburger Gericht, jetzt steht das Urteil bevor. Am Dienstag (27. März) will das Bezirksgericht in Luxemburg-Stadt den bisher längsten Prozess im Großherzogtum beenden. Angeklagt sind sieben Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair. Ihnen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Verstöße gegen Flugverkehrsregeln vorgeworfen.
Verhandlungsort des Luxair-Prozesses: Das Bezirksgericht in Luxemburg.


Die Maschine war auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg, als sie am 6. November 2002 kurz vor dem Zielflughafen zerschellte. Unter den Toten waren 15 Deutsche. Nur zwei Menschen überlebten den Absturz: der Pilot und ein französischer Passagier.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Gerichtsverhandlung für den heute 36 Jahre alten Piloten eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren plus eine Geldstrafe gefordert. Ihm werden schwere Pilotenfehler zur Last gelegt. Er soll kurz vor dem Absturz die Schubhebel der Fokker 50 nach hinten gezogen haben, um rasch an Tempo und Höhe zu verlieren. Die gewählte anormale Propellerstellung - die einer Art Schubumkehr gleichkommt - darf aber nur am Boden zum starken Abbremsen benutzt werden. Die Folge: Die Maschine war nicht mehr kontrollierbar und stürzte aus 200 Metern Höhe bei Niederanven in die Tiefe.
Der Flugkapitän (Name unbekannt) der am 2. November 2002 im Landeanflug auf den Flughafen Luxemburg abgestürzten Propellermaschine der Fluggesellschaft Luxair ist am Montag (10.10.2011) auf dem Weg zum Gerichtssaal des Bezirksgerichts in Luxemburg.

Für einen ehemaligen Luxair-Technikleiter wurden im Prozess zwei Jahre Haft und für zwei Flugzeugmechaniker 18 Monate Haft gefordert. Alle Strafen könnten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zur Bewährung ausgesetzt werden. Für die drei Ex-Generaldirektoren wurde Freispruch beantragt. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch für ihre Mandanten, da der Absturz ausschließlich auf technische Ursachen zurückzuführen sei. Anders als im deutschen Recht können in Luxemburg auch Freiheitsstrafen über zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Gerichtsverhandlung endete am 8. Dezember.

«Es war ein Mammutprozess», sagt der Sprecher der luxemburgischen Justiz, Henri Eippers, mit Blick auf die 33 Verhandlungstage. Der Prozess habe erst fast neun Jahre nach dem Unglück begonnen, weil tausende Dokumente ausgewertet und technische Details analysiert werden mussten. Einsprüche, Anträge und angeforderte Gutachten verzögerten immer wieder den Prozessstart. Entsprechend fällt auch das Urteil aus: Es werde 300 bis 400 Seiten umfassen, sagte Eippers.

 

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